Bundesbeiträge für Asylsuchende: Beschwerde des Kantons Neuenburg gutgeheissen
Das Bundesgericht hat einer Beschwerde des Kantons Neuenburg stattgegeben und entschieden, dass das Staatssekretariat für Migration einem Kanton die Entschädigung für die Betreuung einer asylsuchenden Person nicht verwehren darf, wenn sich der Kanton auf entschuldbare Gründe für die ihm vorgeworfene Pflichtverletzung beim Vollzug der Wegweisung berufen kann.